Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 7, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:

 

  1. In der als Anlage dargestellten Gebiet, ist die Errichtung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Die Erschließung erfolgt ausgehend der Straße Pappelweg.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bliesdorf, Flur 4 und beinhaltet das Flurstück, 58 (teilweise).

Es wird

·         im Norden durch Waldflächen (Flurstück 58) und den Pappelweg (Flurstück 94),

·         im Osten durch den Pappelweg (Flurstück 94),

·         im Süden den Pappelweg (Flurstück 93)

·         im Westen durch Waldflächen (Flurstücks 58) begrenzt.

 

2.   Der Vorhabenträger ist die relive Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG, mit Sitz, An der Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf.

 

3.   Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung einer Fläche für ein      Allgemeines Wohngebiet gemäß §4 BauGB.

 

4.   Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

5.   Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).