Sitzung: 14.10.2019 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
1. Der Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neureetz, für den Gemeindeteil
Croustillier, wird in der vorliegenden Fassung vom September 2019 beschlossen.
Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neureetz, für den Gemeindeteil
Croustillier, mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neureetz, für den Gemeindeteil
Croustillier, unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem
Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.