Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung des ehemaligen Fermenters auf dem Flurstück 223, Flur 1, Gemarkung Heinrichsdorf zu einem Güllebehälter gem. Antrag auf Baugenehmigung AZ 63.30/04359-19.

Die Vereinbarkeit der Güllelagerung sowie der Umschlag der Gülle mit dem Gewässerschutz, insbesondere der Güstebieser Alte Oder, sind seitens der Fachbehörden des Landkreises kritisch zu hinterfragen und sorgfältig zu prüfen.