Sitzung: 09.12.2019 Ausschuss für Bau, Umwelt, Touristik und Dorfentwicklung
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:
1. Der Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Prötzel, für den Gemeindeteil Stadtstelle,
wird in der vorliegenden Fassung vom November 2019 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Prötzel, für den Gemeindeteil Stadtstelle,
mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und
Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu
machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Prötzel, für den Gemeindeteil Stadtstelle,
unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem
Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.