Sitzung: 10.02.2020 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue
beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der
Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend
den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage)
beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die im
Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das
Ergebnis der Abwägung zu informieren.
3. Die Außenbereichssatzung der Gemeinde
Oderaue, Ortsteil Neureetz, Gemeindeteil Croustillier wird in der vorliegenden
Fassung, mit Stand: Januar 2020, als Satzung beschlossen.
Die Begründung
und die Planzeichnung werden gebilligt.
4. Die Außenbereichssatzung für
den Gemeindeteil Croustillier, der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neureetz, ist
auszufertigen.