Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt die Satzung der Gemeinde Reichenow-Möglin über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) in der anhängenden Fassung. Die Sondernutzungssatzung ist untrennbarer Teil des Beschlusses. Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch wird mit der öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.