Sitzung: 18.05.2020 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt:
1. Der Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulewin, für den
Gemeindeteil Heinrichsdorf, wird in der vorliegenden Fassung vom März 2020
beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2. Der Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulewin, für den
Gemeindeteil Heinrichsdorf, mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Entwurf der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulewin, für
den Gemeindeteil Heinrichsdorf, unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem
Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.