Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt die Klarstellung, dass die vom Amt Barnim-Oderbruch in den Produkten 211.00 (Grundschulen), 216.00 (Oberschule) und 365.00 (Kindertagesstätten) eigenständig durchgeführten oder organisierten Aktivitäten, wie z. B.

 

- Schul- und Projektpartnerschaften mit anderen Schulen und Bildungseinrichtungen,

- die Durchführung von Schul- und Kitaolympiaden, Sportfesten und dergleichen

 

zu denjenigen Aufgaben gehören, die sich aus der Trägerschaft der Schulen und Kindertagesstätten ergeben.

 

Die Gemeindevertretung beschließt ferner die vorsorgliche Bestätigung, dass das Amt Barnim-Oderbruch folgende freiwillige Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann:

- im Produkt 111.00 (Verwaltungssteuerung) die Durchführung eines Jahresempfangs inkl. der Würdigung der „Bürger des Jahres“ auf Amtsebene,

- im Produkt 281.00 (Heimat- und Brauchtumsfeste) die Durchführung von Seniorenveranstaltungen, insbesondere des Amtsseniorenfests, sowie die Jugendarbeit und sozialpädagogische Arbeit inkl. entsprechender Zuschüsse an den CVJM, SPI und weitere Träger der Jugendarbeit,

- im Produkt 421.00 (Sport- und Vereinsförderung) die Durchführung von Projektarbeiten im Sportbereich, die Sportförderung, insbesondere zugunsten der Kinder und Jugendlichen im Kita- und Schulalter sowie die Unterstützung beim Erhalt der für Region bedeutsame Bauwerke inkl. der Turnhalle Neulewin,

- im Produkt 571.00 (Wirtschaftsförderung) die Bezahlung notwendiger Kosten und Mitgliedsbeiträge zur Teilnahme an Förderprogrammen (z. B. KLS, INTERREG, LEADER) sowie die Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers und

- im Produkt 575 (Tourismus) die Schaffung und Unterhaltung von Radwegeverbindungen, die Unterstützung von touristischen Informationsmöglichkeiten inkl. die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und hygienischer Voraussetzungen.

 

Bei investiven Maßnahmen ist stets die Gewährung von Fördermitteln zu prüfen und deren Inanspruchnahme sicherzustellen.