Sitzung: 14.05.2020 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt die
Klarstellung, dass die vom Amt Barnim-Oderbruch in den Produkten 211.00
(Grundschulen), 216.00 (Oberschule) und 365.00 (Kindertagesstätten)
eigenständig durchgeführten oder organisierten Aktivitäten, wie z. B.
- Schul- und Projektpartnerschaften mit
anderen Schulen und Bildungseinrichtungen,
- die Durchführung von Schul- und
Kitaolympiaden, Sportfesten und dergleichen
zu denjenigen Aufgaben gehören, die sich aus der Trägerschaft der
Schulen und Kindertagesstätten ergeben.
Die Gemeindevertretung beschließt ferner die vorsorgliche Bestätigung,
dass das Amt Barnim-Oderbruch folgende freiwillige Aufgaben weiterhin
wahrnehmen kann:
- im Produkt 111.00 (Verwaltungssteuerung)
die Durchführung eines Jahresempfangs inkl. der Würdigung der „Bürger des
Jahres“ auf Amtsebene,
- im Produkt 281.00 (Heimat- und
Brauchtumsfeste) die Durchführung von Seniorenveranstaltungen, insbesondere des
Amtsseniorenfests, sowie die Jugendarbeit und sozialpädagogische Arbeit inkl.
entsprechender Zuschüsse an den CVJM, SPI und weitere Träger der Jugendarbeit,
- im Produkt 421.00 (Sport- und
Vereinsförderung) die Durchführung von Projektarbeiten im Sportbereich, die
Sportförderung, insbesondere zugunsten der Kinder und Jugendlichen im Kita- und
Schulalter sowie die Unterstützung beim Erhalt der für Region bedeutsame
Bauwerke inkl. der Turnhalle Neulewin,
- im Produkt 571.00 (Wirtschaftsförderung)
die Bezahlung notwendiger Kosten und Mitgliedsbeiträge zur Teilnahme an
Förderprogrammen (z. B. KLS, INTERREG, LEADER) sowie die Schaffung der Stelle
eines Klimaschutzmanagers und
- im Produkt 575 (Tourismus) die Schaffung
und Unterhaltung von Radwegeverbindungen, die Unterstützung von touristischen
Informationsmöglichkeiten inkl. die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und
hygienischer Voraussetzungen.
Bei investiven Maßnahmen ist stets die Gewährung von Fördermitteln zu
prüfen und deren Inanspruchnahme sicherzustellen.