Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt:

 

  1. Der 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin für den Ortsteil Neulietzegöricke wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2020 beschlossen. Der 2. Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin für den Ortsteil Neulietzegöricke mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin für den Ortsteil Neulietzegöricke unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.