Sitzung: 15.07.2020 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt:
- Der 2. Entwurf der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin für den Ortsteil Neulietzegöricke
wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2020 beschlossen. Der 2. Entwurf
der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der
Gemeinde Neulewin für den Ortsteil Neulietzegöricke mit der
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer
der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu
machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 2. Entwurf der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
der Gemeinde Neulewin für den Ortsteil Neulietzegöricke
unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf
und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.