Sitzung: 02.09.2020 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Neulewin beschließt:
1.
Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in
den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die im
Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das
Ergebnis der Abwägung zu informieren.
3.
Die 1.
Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, für den bewohnten
Gemeindeteil Heinrichsdorf, wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand: August
2020, als Satzung beschlossen.
Die Begründung und die Planzeichnung werden
gebilligt.
4. Die 1. Änderung der Außenbereichssatzung für
den bewohnten Gemeindeteil Heinrichsdorf, der Gemeinde Neulewin, ist
auszufertigen.