Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussempfehlung: 

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin wird wie folgt geändert:

Der Änderungsbereich mit einer Größe von rund 47 ha umfasst Teilflächen der Flurstücke 95, 96, 38, 37/2, 36, 35, 34/1, 33/8 und 32/5 der Flur 4, Gemarkung Wuschewier.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden.

Die Lage des Planungsraumes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).