Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

 

  1. Dem Antrag der TIBO Solar Oderland GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Neutrebbin „Solarpark Wuschewier". Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von 47 ha umfasst Teilflächen der Flurstücke 95, 96, 38, 37/2, 36, 35, 34/1, 33/8 und 32/5 der Flur 4, Gemarkung Wuschewier.
  2. Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).