Sitzung: 28.01.2021 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:
1.
Der Entwurf der 2. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neutrebbin für den Ortsteil
Neutrebbin wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2021 beschlossen. Der
Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der
Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der
Gemeinde Neutrebbin für den Ortsteil Neutrebbin mit der Begründung sind
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung
sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist
darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 2. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neutrebbin für den
Ortsteil Neutrebbin unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach §
47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.