Sitzung: 08.02.2021 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-HAFI/670/21-Od
Beschluss:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung Oderaue beschließen die Anwendung der Möglichkeiten der §§ 5 - 7 Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunalen Notlagenverordnung – BbgKomNotV) vom 17.04.2020 (GVBl. II/20, Nr. 19) zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.09.2020 (GVBl. II, 20, Nr. 89) für die nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung zu nutzen.
Gleichzeitig wird eine Einzelfallprüfung der Anwendung der konkreten Abweichungen gem. § 4 Abs. 1 BbgKomNotV durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung mit dem Hauptverwaltungsbeamten beschlossen. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung wird aktenkundig in den Ladungsunterlagen zur jeweiligen Sitzung vermerkt.