Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Bliesdorf beschließen die Anwendung der Möglichkeiten der §§ 5 - 7 Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunalen Notlagenverordnung – BbgKomNotV) vom 17.04.2020 (GVBl. II/20, Nr. 19) zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.09.2020 (GVBl. II, 20, Nr. 89) für die nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung zu nutzen.

Gleichzeitig wird eine Einzelfallprüfung der Anwendung der konkreten Abweichungen gem. § 4 Abs. 1 BbgKomNotV durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung mit dem Hauptverwaltungsbeamten beschlossen. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung wird aktenkundig in den Ladungsunterlagen zur jeweiligen Sitzung vermerkt.