Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

A.    Die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch beschließen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte und Ämter Bad Freienwalde (Oder), Wriezen, Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe vom 08.09.2014 in der Fassung der 2. Ergänzung vom 11.11.2019 wie folgt zu ändern:

 

 

1.      In § 1 Absatz 5 des öffentlich- rechtlichen Vertrages zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte der Ämter Bad Freienwalde (Oder), Wriezen, Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe in der Fassung der 2. Ergänzung wird an erster Stelle folgender Stabstrich eingefügt:

„- Maßnahmen im Bereich Verkehrsinfrastruktur,“

 

 

2.      Der § 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte und Ämter Bad Freienwalde (Oder), Wriezen, Amt Barnim-Oderbruch und Falkenberg- Höhe in der Fassung der 2. Ergänzung soll nach Absatz 6 um einen Absatz 7 mit folgender Formulierung ergänzt werden:

„(7) Die ARGE stimmt zu, dass die beiden Städte Bad Freienwalde (Oder) und

Wriezen einen nur in der Darstellung gemeinsamen Flächennutzungsplan für das Gebiet dieser beiden Vertragsparteien erstellen. Die Planungshoheit der Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen bleibt erhalten.  Beschlüsse der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung können sich immer nur auf ihr Gemeindegebiet beziehen. Die Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen vereinbaren für die Erarbeitung der Flächennutzungsplanung eine Kostenteilung entsprechend dem Anteil der jeweiligen Gemeindegebietsfläche, wonach die Stadt Bad Freienwalde (Oder) 59 % der anfallenden Kosten trägt und die Stadt Wriezen 41 %“

 

B.      Der Beschluss zur Vorlage vom 01.12.2020 – S-HAFI/617/20-AA wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.