Sitzung: 13.04.2021 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: S-HAFI/687/21-AA
Beschluss:
A. Die
Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch beschließen, den
öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft
„Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte und Ämter Bad Freienwalde (Oder),
Wriezen, Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe vom 08.09.2014 in der Fassung
der 2. Ergänzung vom 11.11.2019 wie folgt zu ändern:
1. In
§ 1 Absatz 5 des öffentlich- rechtlichen Vertrages zur Bildung einer kommunalen
Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte der Ämter Bad
Freienwalde (Oder), Wriezen, Barnim- Oderbruch und Falkenberg- Höhe in der
Fassung der 2. Ergänzung wird an erster Stelle folgender Stabstrich eingefügt:
„- Maßnahmen im Bereich Verkehrsinfrastruktur,“
2. Der
§ 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu Bildung einer kommunalen
Arbeitsgemeinschaft „Mittelbereich Bad Freienwalde“ der Städte und Ämter Bad
Freienwalde (Oder), Wriezen, Amt Barnim-Oderbruch und Falkenberg- Höhe in der
Fassung der 2. Ergänzung soll nach Absatz 6 um einen Absatz 7 mit folgender
Formulierung ergänzt werden:
„(7) Die ARGE stimmt zu, dass die beiden Städte Bad
Freienwalde (Oder) und
Wriezen einen nur in der Darstellung gemeinsamen
Flächennutzungsplan für das Gebiet dieser beiden Vertragsparteien erstellen. Die
Planungshoheit der Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen bleibt
erhalten. Beschlüsse der jeweiligen
Stadtverordnetenversammlung können sich immer nur auf ihr Gemeindegebiet
beziehen. Die Städte Bad Freienwalde (Oder) und Wriezen vereinbaren für die
Erarbeitung der Flächennutzungsplanung eine Kostenteilung entsprechend dem
Anteil der jeweiligen Gemeindegebietsfläche, wonach die Stadt Bad Freienwalde
(Oder) 59 % der anfallenden Kosten trägt und die Stadt Wriezen 41 %“
B. Der Beschluss zur Vorlage vom 01.12.2020 – S-HAFI/617/20-AA wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.