Sitzung: 01.07.2021 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/843/21-Nt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
- Der Planentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin für den Bereich „Solarpark Wuschewier“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Neutrebbin für den
Bereich „Solarpark Wuschewier“ mit der Begründung und Umweltbericht
einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Eine
Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz
2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen
der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden,
aber hätte geltend gemacht werden können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem
Begründungsentwurf einzuholen.