Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt:

 

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den

jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1)

beschlossen.

 

2.      Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.      Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II (ehemalige Schweineanlage Metzdorf)“ der Gemeinde Bliesdorf wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2021 gemäß §§ 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2021 gebilligt.

 

4.      Die Satzung über die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II (ehemalige Schweineanlage Metzdorf)“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.