Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:

 

  1. Die 1. Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Biogasanlage Mädewittz” erfolgt im Verfahren nach § 13 BauGB.
  2. Ziel der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Biogasanlage Mädewitz” ist die Änderung und Anpassung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).