Sitzung: 11.10.2021 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/907/21-Od
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
- Die 1. Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Biogasanlage Mädewittz” erfolgt im Verfahren nach § 13 BauGB.
- Ziel der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Biogasanlage Mädewitz” ist die Änderung und Anpassung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).