Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

 

1.             Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 beschlossen.

 

2.             Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.             Der Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 gebilligt.

 

4.             Der Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin ist ortsüblich bekannt zu machen.