Sitzung: 28.10.2021 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/916/21-Nt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft
und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der
Abwägungstabelle in der vorliegenden
Fassung vom Oktober 2021 beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 gebilligt.
4. Der Bebauungsplan „Solarpark Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin ist ortsüblich bekannt zu machen.