Sitzung: 08.11.2021 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/924/21-Od
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt:
1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil
Neuranft wird in in der vorliegenden Fassung vom September 2021 beschlossen.
Der 2. Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2. Der 2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft mit der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 2. Entwurf der Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder später geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Gemäß § 4 Abs 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.