Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

                1.  Der 2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde                     Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft wird in in der vorliegenden                     Fassung vom September 2021 beschlossen. Der 2. Entwurf der Begründung                                     wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

               2.  Der 2. Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde                         Oderaue für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft mit der Begründung, sind                         nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung                                sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist                        darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist                              abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen                 bei der Beschlussfassung über den 2. Entwurf der Außenbereichssatzung                                    unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der                                                       Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm                                       Einwände geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der                         Auslegung nicht oder später geltend gemacht wurden, aber hätten geltend                               gemacht werden können.

 

                3.  Gemäß § 4 Abs 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der                                                    Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf ein, deren                                Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.