Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ mit der neuen Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ in der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Alttrebbin.

 

  1. Lage des Plangebietes

Der Geltungsbereich der geplanten Änderung umfasst in der Gemarkung  Altlewin südwestlich die Fläche von der Landesstraße L 33, den Bebauungsplans Nr. 02, die östlich anschließenden Flächen bis zum „Gewerbegebiet SGL“ und den Gewässerlauf der Volzine. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Solarpark Altlewin” ist auf der beigefügten Anlage 1 und 2 gekennzeichnet.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Altlewin Flur 1 die Flurstücke 110, 152, 153, 148, 150, 151, 147, 18, 89 und 90.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.