Sitzung: 25.11.2021 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/932/21-Nt
Beschluss:
- Die
Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ mit der neuen
Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ in der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil
Alttrebbin.
- Lage des Plangebietes
Der
Geltungsbereich der geplanten Änderung umfasst in der Gemarkung Altlewin südwestlich die Fläche von der
Landesstraße L 33, den Bebauungsplans Nr. 02, die östlich anschließenden
Flächen bis zum „Gewerbegebiet SGL“ und den Gewässerlauf der Volzine. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Solarpark Altlewin” ist auf der
beigefügten Anlage 1 und 2 gekennzeichnet.
- Der
räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst in
der Gemarkung Altlewin Flur 1 die Flurstücke 110, 152, 153, 148, 150, 151,
147, 18, 89 und 90.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §
2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.