Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung: 

1.      die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biomethananlage Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin in den Bebauungsplan „Biomethananlage Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin

2.      den Änderungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen,

3.      die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen, 

4.      die frühzeitige öffentliche Auslegung ortsüblich bekanntzumachen und

5.      das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Internet und mit Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsblatt für das Amt Barnim-Oderbruch einzuleiten.