Sitzung: 31.03.2022 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/998/22-Nt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung:
1.
die
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biomethananlage Wuschewier“ der
Gemeinde Neutrebbin in den Bebauungsplan „Biomethananlage Wuschewier“ der
Gemeinde Neutrebbin
2.
den
Änderungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen,
3.
die
frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1, die frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen
Vorgaben durchzuführen,
4.
die
frühzeitige öffentliche Auslegung ortsüblich bekanntzumachen und
5.
das
Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Internet und mit Veröffentlichung im amtlichen
Bekanntmachungsblatt für das Amt Barnim-Oderbruch einzuleiten.