Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin wird wie folgt geändert:

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 26, 28, 29, Flur 1, Gemarkung Alttrebbin sowie die Flurstücke 160, 129, 130, 46, 42, 131, 132, 44, 134, 136, 138, 140, 142, 146, 54 und 158, Flur 1, Gemarkung Altlewin.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin IV". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet „AGRI-PV“ geändert werden.

Die Lage des Planungsraumes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß    § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).