Sitzung: 31.03.2022 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/000/22-Nt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:
- Dem Antrag der EnBW Solar GmbH auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neutrebbin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet
Photovoltaik Alttrebbin IV". Der räumliche Geltungsbereich umfasst
die Flurstücke 26, 28, 29, Flur 1, Gemarkung Alttrebbin sowie die
Flurstücke 160, 129, 130, 46, 42, 131, 132, 44, 134, 136, 138, 140, 142,
146, 54 und 158, Flur 1, Gemarkung Altlewin.
- Ziel
der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen
Sondergebietes „AGRI-PV Light“ gemäß § 11
Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer
Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen
Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen, bei der eine extensive
landwirtschaftliche Bewirtschaftung zwischen und unterhalb der Modulreihen
stattfindet.
- Die
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen
Vorgaben durchgeführt werden.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Baugesetzbuch).