Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

  1. Dem Antrag der EnBW Solar GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin IV". Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 26, 28, 29, Flur 1, Gemarkung Alttrebbin sowie die Flurstücke 160, 129, 130, 46, 42, 131, 132, 44, 134, 136, 138, 140, 142, 146, 54 und 158, Flur 1, Gemarkung Altlewin.
  2. Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „AGRI-PV Light“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen, bei der eine extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zwischen und unterhalb der Modulreihen stattfindet.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).