Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichenow-Möglin wird wie folgt geändert:

  1. Der Änderungsbereich mit einer Größe von rund 2,49 ha umfasst die Gesamtfläche des Flurstücks 331 sowie Teilbereiche der Flurstücke 101, 329 und 332 der Flur 1, Gemarkung Möglin.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Biomethananlage Möglin". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in sonstiges Sondergebiet „Biomethananlage" das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dient geändert werden.

Die Lage des Planungsraumes ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Liegenschaftskarte.

2.      Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

3.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).