Sitzung: 06.04.2022 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/007/22-Nl
Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde
Neulewin beschliesst:
1. Der Entwurf der 1. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die
bewohnten Gemeindeteile
Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde Neulewin wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober
2021 beschlossen.
Der Entwurf der Begründung wird
in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der 1. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten
Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde Neulewin mit der Begründung, sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf
hinzweisen, dass Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Entwurf der
1. Änderung der Klarstellungs-
und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können
und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder später geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.