Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Neulewin beschliesst:

 

1.            Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die

                bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde             Neulewin wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 beschlossen.

                Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.            Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese der Gemeinde    Neulewin mit der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich            auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzweisen, dass Stellungnahmen               während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der

                1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben              können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)       unzulässig ist, soweit mit ihm Einwände geltend gemacht werden, die vom              Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder später geltend gemacht        wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

3.            Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen               Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt       werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.