Sitzung: 12.09.2022 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/092/22-Od
Beschluss:
- Der Entwurf der
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Oderaue“,
der Gemeinde Oderaue wird in der
vorliegenden Fassung vom August 2022 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Oderaue“,
ist mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zum Planentwurf und zum Entwurf der Begründung einzuholen.