Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Oderaue“, der Gemeinde Oderaue wird in der vorliegenden Fassung vom August 2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Oderaue“, ist mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und zum Entwurf der Begründung einzuholen.