Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Solarpark Neuküstrinchen“. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinn von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Solarpark Neuküstrinchen” ist auf der beigefügten Anlage gekennzeichnet.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.