Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Erweiterung des Solarparks Neureetz“. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung des Solarparks Neureetz“ ist auf der beigefügten Anlage gekennzeichnet.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.