Sitzung: 23.02.2023 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/171/23-Nt
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1.
Der Planentwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin, OT Alttrebbin im Bereich
„Solarpark Altlewin“ wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023 beschlossen.
Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag
mit Kartierbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Entwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin, OT Alttrebbin im Bereich
„Solarpark Altlewin“ mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen
einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer
der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt
bleiben können.
3.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem
Begründungsentwurf einzuholen.