Sitzung: 23.02.2023 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/172/23-Nt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1.
Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“
wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag mit
Kartierbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
2.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ mit der
Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem
Begründungsentwurf einzuholen.