Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Harnekop” wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Harnekop” mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.