Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans „Biogasanlage Altreetz“ der Gemeinde Oderaue. Der Planungsraum betrifft das Flurstück 288/1, Flur 1 in der Gemarkung Altreetz.
  2. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).