Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:

 

  1. Die Satzung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ der Gemeinde Oderaue, OT Mädewitz, bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung werden in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB.
  2. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ der Gemeinde Oderaue, OT Mädewitz ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die genehmigte Bebauungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die 1. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bebauungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.