Sitzung: 19.06.2023 Gemeindevertretung Prötzel
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/234/23-Pr
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:
1.
Die
Aufstellung eines Bebauungsplans „Windpark Sternebeck-Harnekop“ für den in der
Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der Gemeinde Prötzel wird beschlossen.
Der Planungsraum mit einer Fläche von rund 190 ha umfasst (z. T. teilweise)
a) in der Gemarkung Sternebeck in der Flur 3 die Flurstücke 47 – 99, 101, 102,
104-113, 115, 116, 117, 122, 124, 200 sowie in der Flur 5 die Flurstücke 1 –
10, 12 – 18, 20, 21, 23, 25, 32, 34 – 36, 509
und
b) in der Gemarkung Harnekop in der Flur 1 die Flurstücke 61, 65, 66, 67/2 und
in der Flur 3 die Flurstücke 20/2, 54 – 65, 121, 122.
2.
Ziel
des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen
Sondergebiets „Gebiet für Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dient“ gem.
§ 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb eines Windparks
einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Infrastruktur
planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom
aus Windenergie zu sichern.
3.
Die
gem. § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen
Vorgaben durchgeführt werden.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).