Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

 

1.      Die Aufstellung eines Bebauungsplans „Windpark Sternebeck-Harnekop“ für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der Gemeinde Prötzel wird beschlossen. Der Planungsraum mit einer Fläche von rund 190 ha umfasst (z. T. teilweise)

a) in der Gemarkung Sternebeck in der Flur 3 die Flurstücke 47 – 99, 101, 102, 104-113, 115, 116, 117, 122, 124, 200 sowie in der Flur 5 die Flurstücke 1 – 10, 12 – 18, 20, 21, 23, 25, 32, 34 – 36, 509

und
b) in der Gemarkung Harnekop in der Flur 1 die Flurstücke 61, 65, 66, 67/2 und in der Flur 3 die Flurstücke 20/2, 54 – 65, 121, 122.

 

2.      Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets „Gebiet für Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dient“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb eines Windparks einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Infrastruktur planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus Windenergie zu sichern.

3.      Die gem. § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).