Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.       Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt die Vorbereitung der Gründung eines kommunalen Unternehmens in privater Rechtsform bzw. die Beteiligung an einem solchen Unternehmen.

 

2.       Das Unternehmen soll in Form einer GmbH bzw. UG gegründet werden bzw. will sich das Amt an einem solchen Unternehmen beteiligen.

 

3.       Zweck der Gründung einer Gesellschaft mit den auf die Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki zugeschnittenen Aufgaben soll sein:

-          die Bewirtschaftung, die Bewerbung und bauliche Unterhaltung,

-          die Förderung der Attraktivität und des positiven Images der Destination,

-          die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im touristischen Bereich, wie die Erstellung von Werbebroschüren und Flyern für touristische Anbieter und für die Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki, ausdrücklich ausgenommen hiervon sind der Betrieb von gastronomischen und Beherbergungseinrichtungen und

-          die denkmalpflegerische Bewahrung, Entwicklung und Publizität der Brücke

 

4.       Das Vorhaben, ein solches Unternehmen zu gründen, ist in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen.

 

5.       Sofern eine Bekanntmachung ungeeignet ist, so sind in einer unabhängigen sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse die Unternehmensgründung und Privatisierungsmöglichkeiten zu vergleichen und zu bewerten.

 

6.       Der örtlichen Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer ist im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten Gründung zu geben.