Sitzung: 17.07.2023 Gemeindevertretung Prötzel
Beschluss: Ablehnung
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-HAFI/988/23-Pr
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung des Projekt Kinder-,
Jugend- und Sportzentrum Prötzel entsprechend dem Antrag 23051001.
Die Verwaltung wird beauftragt:
- Einen Planungswettbewerb für das
o.g. Projekt vorzubereiten und der Gemeindevertretung bis Oktober 2023
vorzulegen.
- Für die Projektumsetzung ein
Kosten- und Finanzierungskonzept aufzustellen sowie stets
Fördermöglichkeiten zu prüfen und der Gemeindevertretung vorzulegen.
- Einen Wirtschaftlichkeitsvergleich
der unterschiedlichen Finanzierungsformen darzustellen.
- Die Voraussetzungen für die
Beauftragung eines Generalunternehmers zu schaffen.
- Eine Aufstellung erarbeiten, aus
der nachvollziehbar die bisherigen Einnahmen aus regenerativen Energie und
die zukünftigen Einnahmen aus regenerativen Energien dargestellt werden.
Es ist ein Zeitraum von 2010 bis 2035 zu betrachten. Für die zukünftigen
Anlagen wird ein Zeitraum von 25 Jahren betrachtet. Dabei erfolgt eine
detaillierte Aufstellung auf einzelne Anlagen in den angefragten und
derzeit im Bau befindlichen Windparks und Photovoltaikflächen (Harnekop
und Sternebeck) unterschieden. Die Aufstellung beinhaltet auch die
Windkraftanlagen (WKA) Und Photovoltaikanlegen (PVA), welche derzeit
angefragt sind. Dies geschieht unabhängig davon ob die Gemeindevertretung
über alle Anfragen informiert wurde. In der Aufteilung wird nach Standard
WKA 5 (5 Megawatt) und Höhenwind HWKA (6 Megawatt) unterschieden. Die
Einnahmen werden unterschieden nach gesetzlicher Zahlung, freiwilliger
Zahlung und nach Steuerzahlungen. Die Aufstellung ist der
Gemeindevertretung bis Juli 2023 vorzulegen.
Bei der Planung
mit zukünftigen Windkraftanlagen ist nach folgenden Kriterien zu unterscheiden:
minimale Anzahl an Windkraftanlagen in den zur Verfügung stehenden Flächen, ein
gewogener Durchschnitt an Windkraftanlagen in den zur Verfügung stehenden
Flächen, maximaler Ausbau mit Windkraftanlagen.
Dabei wird ein
gewogener Durchschnitt der Anlagen zur Berechnung berücksichtigt. Für die
„Altanlagen“ im ersten Windpark wird von einem Repowering ab 2015 ausgegangen.
Dementsprechend ist hierfür die Berechnung in der Vorausschau anzupassen.