Sitzung: 14.08.2023 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/281/23-Od
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
1.
Der
Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde
Oderaue, Ortsteil Zäckericker Loose, wird in der vorliegenden Fassung vom Juli
2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2.
Der
Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil
Zäckericker Loose, mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Zäckericker
Loose, unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3.
Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.