Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

1.             Der Entwurf der 9. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neutrebbin mit der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung von August 2023 gebilligt. Der Änderungsbereich mit einer Größe von rund 1,33 ha umfasst die Gesamtfläche des Flurstücks 68 der Flur 4, Gemarkung Wuschewier.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomethananlage Wuschewier". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet „Biomethananlage" das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dient geändert werden.

2.      Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden.

3.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB soll durchgeführt werden.

4.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).