Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

1.   Der Entwurf des Bebauungsplanes „Biomethananlage Wuschewier“ der Gemeinde Neutrebbin mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung von August 2023 gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von 1,33 ha umfasst die Gesamtfläche des Flurstücks 68 der Flur 4, Gemarkung Wuschewier.

2.   Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Biomethananlage" das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dient gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Anlage zur Biogasproduktion und -Aufbereitung sowie einer Biomethaneinspeiseanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zu sichern.

3.   Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4.   Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).