Sitzung: 23.11.2023 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: Ablehnung
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: S-BOA/358/23-RM
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:
1.
Die
5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Ausstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Herzhorn“. Der Geltungsbereich ist
in der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des
Aufstellungsbeschlusses.
2.
Die
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt
werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch).