Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:

1.         Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Ausstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Herzhorn“. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

2.         Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

3.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch).