Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:

1.         Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Herzhorn“. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Herzhorn in der in Anlage 1 aufgeführten Flurstücken.

2.         Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

3.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.            Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch).