Sitzung: 23.11.2023 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: Ablehnung
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: S-BOA/359/23-RM
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:
1.
Die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Herzhorn“. Der
Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Herzhorn in der in Anlage 1 aufgeführten
Flurstücken.
2.
Die
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt
werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.
4. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 1
Baugesetzbuch).