Sitzung: 06.12.2023 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/361/23-Nl
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf der 1.
Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil
Neulietzegöricke, bewohnter Gemeindeteil Ferdinandshof, wird in der
vorliegenden Fassung vom November 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung
wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulietzegöricke,
bewohnter Gemeindeteil Ferdinandshof, mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1.
Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil
Neulietzegöricke, bewohnter Gemeindeteil Ferdinandshof, unberücksichtigt
bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem
Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.