Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt, der Vertretungsperson im Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim (TAVOB) auf Grundlage von § 19 Abs. 7 GKGBbg eine Weisung zu erteilen:
Die Vertretungsperson der
Gemeinde Prötzel darf bezogen auf die beim TAVOB geführten Rechtsstreitigkeiten
zu den Jahresverbrauchsabrechnungen der Jahre 2015 bis einschließlich 2022 an
der vergleichsweisen Beendigung mitwirken und im Rahmen der diesbezüglichen
Verbandsversammlungen für entsprechende Vergleichsabschlüsse stimmen. Die
Gemeindevertretung ist nach der Beendigung der Rechtsstreitigkeiten
unverzüglich über die Ergebnisse zu informieren.