Sitzung: 07.02.2024 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-HAFI/092/23-Nl
Beschluss:
Die Vertretungsperson der Gemeinde Neulewin darf bezogen auf die beim TAVOB geführten Rechtsstreitigkeiten zu den Jahresverbrauchsabrechnungen der Jahre 2015 bis einschließlich 2022 an der vergleichsweisen Beendigung mitwirken und im Rahmen der diesbezüglichen Verbandsversammlungen für entsprechende Vergleichsabschlüsse stimmen. Die Gemeindevertretung ist nach der Beendigung der Rechtsstreitigkeiten unverzüglich über die Ergebnisse zu informieren.