Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt, der Vertretungsperson im Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim (TAVOB) auf Grundlage von § 19 Abs. 7 GKGBbg eine Weisung zu erteilen:

Die Vertretungsperson der Gemeinde Neulewin darf bezogen auf die beim TAVOB geführten Rechtsstreitigkeiten zu den Jahresverbrauchsabrechnungen der Jahre 2015 bis einschließlich 2022 an der vergleichsweisen Beendigung mitwirken und im Rahmen der diesbezüglichen Verbandsversammlungen für entsprechende Vergleichsabschlüsse stimmen. Die Gemeindevertretung ist nach der Beendigung der Rechtsstreitigkeiten unverzüglich über die Ergebnisse zu informieren.