Beschluss:
- Die
Gemeindevertretung beschließt die im Abwägungsprotokoll angeführten
Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden.
- Der Entwurf
des Bebauungsplans „Photovoltaik-Projekt Gut Prädikow“ in der Fassung vom
24.01.2024 bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht
wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur
förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt.
Die förmliche Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB sind durchzuführen.