Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 beschlossen.

2.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

3.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gebilligt.

4.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12 Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert.