Sitzung: 29.02.2024 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/404/24-Nt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und
deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der
Abwägungstabelle in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind
über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw.
Mitteilung zu informieren.
3. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage
Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde
Neutrebbin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der
vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024
gebilligt.
4. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage
Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde
Neutrebbin ist ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12 Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert.