Sitzung: 31.01.2008 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, im Rahmen
des Bodenordnungsverfahrens und in Anlehnung an das Brandenburgische
Wassergesetz, die Gräben (Gewässer II. Ordnung) in „Anlieger“-Eigentum zu übertragen.