Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens und in Anlehnung an das Brandenburgische Wassergesetz, die Gräben (Gewässer II. Ordnung) in „Anlieger“-Eigentum zu übertragen.