Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt, gem. § 14 Abs. 2 Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) dem Amtsausschuss die Aufgabe zu übertragen, für die Gemeinde Oderaue einen Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen.