Sitzung: 18.02.2008 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt, gem. § 14 Abs.
2 Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) dem
Amtsausschuss die Aufgabe zu übertragen, für die Gemeinde Oderaue einen
Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen.